Richtlinien zur Ehrenordnung des Bürgervereins Etzhorn e.V.
§ 1 - Personenkreis
Der Bürgerverein Etzhorn kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen für den Verein sowie für langjährige Vereinstreue folgende Persönlichkeiten ehren:
§ 2 – Art der Ehrungen
Der Bürgerverein verleiht folgende Ehrungen:
§ 3 - Ehrenvorsitzender
1) Ehrenvorsitzender ist eine besondere Ehrung, die durch 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung zu teil werden kann, die mindestens 10 Jahre Vereinsvorsitzender waren und sich in diesem Zeitraum durch herausragende Leistungen für den Verein besonders verdient gemacht haben. 2) Die Verleihung “€žEhrenvorsitzender” erfolgt auf Lebenszeit. 3) Über die Verleihung ist eine Urkunde zu fertigen, die auf dem Urkundentext oder einem anliegenden Begleitschreiben alle Unterschriften des Vorstandes enthält und die in geeigneter, würdiger Form, möglichst anlässlich einer Mitgliederversammlung, zu überreichen ist. 4) Der Ehrenvorsitzende ist grundsätzlich
a) berechtigt, an jeder Vorstandssitzung teilzunehmen, b) vom Mitgliedsbeitrag befreit und von jedem Beitrag bei Vereinsveranstaltungen freigestellt, c) bei jeder Veranstaltung, Versammlung usw. des Vereins in gebührender Weise zu begrüßen.
§ 4 - Ehrenmitgliedschaft
1) Die Ehrenmitgliedschaft wird begründet durch außergewöhnlich große Verdienste für den Verein. Sie ist die höchste Auszeichnung. Der zu Ehrende muss sich über einen längeren Zeitraum in hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben oder seit der Vollendung des 18. Lebensjahres 50 Jahre Mitglied sein. 2) Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft beschließt die Mitgliederversammlung des Bürgerverein Etzhorn nach Vorschlag des Vorstandes mit 2/3 Mehrheitsbeschluss. 3) Die Ehrenmitgliedschaft wird durch eine Urkunde verliehen, die durch den ersten und zweiten Vorsitzenden zu unterzeichnen und in würdiger Form, möglichst anlässlich einer Mitgliederversammlung, zu überreichen ist. 4) Ein Ehrenmitglied ist grundsätzlich:
a) berechtigt, an jeder Sitzung teilzunehmen, b) vom Mitgliederbeitrag befreit, c) bei jeder Veranstaltung, Versammlung usw. des Vereins in gebührender Weise zu begrüßen.
§ 5 - Persönliche Anerkennung
Für die Würdigung von Leistungen und Verdiensten, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, besteht die Möglichkeit, eine persönliche Anerkennung verbunden mit einer Urkunde und einem kleinen Geschenk (bis € 20) bei entsprechenden Anlässen zu überreichen.
§ 6 - Ehrungen bei Geburtstagen und aus besonderen Anlässen
Vereinsmitglieder erhalten bei einem runden Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr einen Geburtstagsgruß. Mit dem 80. Lebensjahr (und dann alle 5 Jahre) sowie bei Hochzeitsjubiläen ab 50 Jahre werden die Jubilare mit einem kleinen Blumenpräsent (bis € 20) geehrt.
§ 7 - Todesfälle
Im Todesfall erhalten ehemalige oder amtierende Vorsitzende für die Trauerfeier ein Gesteck mit Schleife (bis € 50), wenn dieses von den Angehörigen gewünscht ist (ansonsten eine Spende in der entsprechenden Höhe).
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Richtlinien zur Ehrenordnung wurden in der Vorstandssitzung am 18.02.2016 beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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